Die Landsberger Chaussee hat immer noch ein Nadelöhr, das gerade an den Wochenenden immer wieder zu Staus in beide Richtungen führt. Zwischen Hönow und Kaufpark Eiche fehlt immer noch die Erweiterung der Straße auf zwei Spuren in jede Richtung. Kristian Ronneburg, Mitglied des Abgeordnetenhauses, hat den Berliner Senat nach dem aktuellen Stand der Planungen für den Ausbau der L33 zwischen Hellersdorf und Hönow befragt.
Welche Überarbeitungen fanden in der Zwischenzeit statt?
Als Forderung aus dem Planfeststellungsverfahren wurde eine detailliertere Untersuchung mehrerer Varianten im Bereich der Bebauung hinsichtlich des Abstandes der Fahrbahnen zur angrenzenden nördlichen Bebauung und der Errichtung von Lärmschutzwänden an der Berliner Straße in Hönow notwendig. Die Auswirkungen der Varianten u.a. auf Flora und Fauna sowie Lärmschutzmaßnahmen wurden geprüft.
Welche Variante soll realisiert werden?
Die Berliner Straße bleibt im Bereich der Bebauung in Hönow als Anliegerstraße (querschnittsreduziert auf 4,50 m Breite) im Einrichtungsverkehr erhalten. Die neue vierstreifige L 33 wird in diesem Bereich südlich der Berliner Straße geführt. Zum Schutz der Anlieger sind Lärmschutzwände in diesem Bereich zwischen der Anliegerstraße und der vierstreifigen neuen Straße geplant. Damit die Erreichbarkeit der Anliegerstraße für Feuerwehr, Krankenwagen und Müllfahrzeuge gewährleistet ist, erfolgt ein Umbau des Knotenpunktes Straße am Haussee als ampelgeregelter Knotenpunkt. Im Planungsabschnitt ist von Bau-km 1+712 bis Bau-km 1+934 zwischen der L 33 und der Berliner Straße eine Lärmschutzwand geplant. Sie erhält eine Höhe von 1,0 m bis 3,0 m und wird hochabsorbierend hergestellt.
Wie wird der Artenschutz gewährleistet?
Kernstück der Artenschutzmaßnahmen ist die erstmalige Herstellung einer kleintiergerechten Querung für Fischotter und Amphibien am Hausseegraben mit den dazugehörigen Leitzäunungen sowie die Errichtung einer Amphibienschutzanlage mit vier Durchlässen am Bauanfang im Bereich der Tankstelle. Des Weiteren gibt es Bauzeitenregelungen bezüglich der Fällungen von Bäumen – diese dürfen nur zwischen Anfang November und Ende Februar stattfinden. Das kommt sowohl den Fledermäusen als auch baumbrütenden Vogelarten zugute. Ebenfalls ist das Abschieben von Boden (Baufeldfreimachung) zu bestimmten Zeiten verboten, um bodenbrütende Vögel zu schützen. Bauzeitlich werden Amphibienschutzzäune aufgestellt, die ein Einwandern der Tiere in die Baustelle unterbinden. Vor Baubeginn werden im Baufeld Tiere abgesammelt und in die verbleibenden Habitate außerhalb des Baufeldes umgesetzt. Für Fledermäuse werden Ersatzhabitate in Form von Nistkästen aufgehängt. Im Zuge der Trassenoptimierung erfolgte eine Verringerung des Flächenverbrauches, u. a. durch Reduzierung der Mittelstreifenbreite und Verringerung von Sicherheitsstreifen. Des Weiteren erfolgte die Anhebung der Fahrbahn, um Amphibientunnel in ihr unterzubringen.
Wie wird die Hönower Weiherkette geschützt?
Der gesamte Querschnitt wurde im Bereich östlich der Tankstelle nach Norden, um die empfindlichen Biotope der Hönower Weiherkette zu schützen. Im Bereich von Hönow wurden die Querschnittselemente der neuen L 33 verringert und auf eine Bepflanzung der Lärmschutzwand verzichtet, um die Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet so gering wie möglich zu halten. Für den Bauzeitraum ist eine ökologische Bauüberwachung geplant.
Wie geht es weiter?
Die aktualisierten Planunterlagen sollen Anfang 2022 an die Planfeststellungsbehörden der Länder Berlin und Brandenburg übergeben werden. Aktuell erfolgen u.a. Abstimmungen der aktuellen Prognoseverkehrsdaten 2030 zwischen beiden Ländern und darauf aufbauend die Überarbeitung des Lärmschutzes. Die erneute Auslegung der Planfeststellungsunterlagen soll im Jahr 2022 durch die Anhörungsbehörden der Länder Berlin und Brandenburg stattfinden. Nach der Auslegung werden alle Stellungnahmen und Einwendungen durch den Vorhabenträger (Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg) bearbeitet und anschließend den Anhörungsbehörden von Berlin und Brandenburg übergeben. Mit der Versendung der Erwiderungen an die Beteiligten erfolgt die Planung eines Erörterungstermins. Danach kann der Termin zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses in Abstimmung mit den Planfeststellungsbehörden der Länder Berlin und Brandenburg konkretisiert werden. Entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung mit Stand vom 01.12.2019 betragen die Gesamtbruttokosten ca. 7,1 Mio. €, die sich die Länder Berlin und Brandenburg auf Basis einer Kostenteilungsvereinbarung hälftig teilen.
Dazu erklärt Kristian Ronneburg, Abgeordneter für Hellersdorf-Süd/Kaulsdorf-Nord:
„Die Planfeststellungsunterlagen für den Ausbau der L33 werden im nächsten Jahr erneut ausgelegt. Wichtig ist vor allem, dass bei diesem Straßenvorhaben unsere Hönower Weiherkette nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Entsprechende Überarbeitungen haben Eingang in das Verfahren gefunden und ab dem nächsten Jahr werden auch die Bürgerinnen und Bürger in Hellersdorf die Gelegenheit zu Stellungnahmen und Einwendungen haben.“
Die vollständige Anfrage und die Antworten vom Senat finden Sie hier.